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Kinder betreuen

Sorgerecht

Die Situation bei nicht verheirateten Elternteilen

Sie werden Vater, sind aber mit der Mutter nicht verheiratet? Dann sollten Sie sich bereits jetzt Gedanken machen, ob Sie beim zuständigen Jugendamt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben möchten. Sie müssen also aktiv werden. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie bei allen wichtigen Entscheidungen das Kind betreffend, ein Mitspracherecht haben.

 

Erklären Sie nicht die gemeinsame Sorge, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Ist die Kindsmutter mit der Abgabe dieser Erklärung nicht ein­ver­stan­den, steht dem Kindsvater der Rechtsweg zur Einklagung des gemeinsamen Sorgerechts offen. Geprüft wird in einem solchen Fall, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindes­wohl auch nicht widerspricht. Gerne berate ich Sie in Ihrem individuellen Fall zu den Erfolgsaussichten eines solchen Antrages.

Sorgerecht | Rechtsanwältin Stefanie Gundel

Die Situation bei verheirateten Elternteilen:

Damit aus "sich sorgen" nicht große Sorgen werden


Bei verheirateten Eltern haben beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht inne. Dies klingt erst einmal sehr har­mo­nisch. Was aber, wenn die verheirateten Elternteile sich trennen? Was passiert dann mit dem gemeinsamen Sorgerecht? 

Grundsätzlich verbleibt es auch bei einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht. D. h. die Eltern müssen bzw. dürfen auch nach der Scheidung weiterhin alle wichtigen Entscheidungen, die Kinder betreffend, gemeinsam beschließen. In der Praxis gestaltet sich das oftmals aber sehr schwierig. Problematisch wird es nämlich, wenn genau das - einen gemeinsamen Konsens finden - schier unmöglich wird.


Das Sorgerecht lässt sich in die Teilbereiche Personensorge und Vermögenssorge untergliedern, die Personensorge wiederum u.a. in die Unterkategorien "Umgang", "Aufenthaltsbestimmungsrecht", "Schule", "Gesundheit" und "behördliche An­gelegen­heiten". Wo man früher während der intakten Beziehung an einem Strang gezogen hat, ist man plötzlich nach der Trennung völlig unterschiedlicher Ansicht. Streitereien in einem oder allen Teil­bereichen sind leider oft an der Tages­ord­nung.  

 

Nicht selten wird das gemeinsame Sorge­recht auch von einem Elternteil benutzt, um dem anderen Steine in den Weg zu legen und vieles zu blockieren. Oder Sie haben das Gefühl, in die Ent­schei­dungs­fin­dung nicht mit eingebunden zu werden, übergangen zu werden und sollen nur bereits getroffene Entscheidungen abnicken? 


Häufige Reibungspunkte sind der dauer­hafte Umzug des betreuenden Elternteils, Urlaube (ins Ausland) oder Impfungen.
Wenn Ihnen all das bekannt vorkommt, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich bei diesem sensiblen Thema an Ihre Fach­anwältin für Familienrecht, damit wir gemeinsam verhindern können, dass Ihre Kinder nicht die Leidtragenden sind und zu Schaden kommen.


Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Kinder in einem gerichtlichen Verfahren angehört werden, kann ich Ihnen auch außer­gericht­liche Lösungswege aufzeigen, wie z.B. eine Vollmachtregelung, um so z.B. wieder mehr Handlungsfähigkeit zu erhalten.
In Sorgerechtsstreitereien ist äußerste Sensibilität und schnelles Handeln ge­for­dert, da für mich, genauso wie für das zuständige Familiengericht, das Wohl des Kindes oberste Priorität genießt.

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