Ehevertrag
verliebt, verlobt.... Vertrag!
Sie stehen kurz vor der Hochzeit und Sie planen den Blumenschmuck, die Tischdeko, das Menü, die Location....aber ein Termin beim Familienrechtsanwalt steht in der Regel nicht auf Ihrer to-do-Liste?
Warum sollte es auch? Schließlich lieben Sie sich und möchten keinen Gedanken an ein mögliches Ende Ihrer Beziehung verschwenden. Ein Ehevertrag- wie unromantisch. Ein fataler Irrtum, der Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen kann.
Was passiert ohne Ehevertrag
Um zu verstehen, warum ein Ehevertrag eine sinnvolle Vorsorge sein kann, sollten Sie sich kurz anhand des Beispiels der Vermögensauseinandersetzung anschauen, was passiert, wenn die zukünftigen Eheleute keinen Ehevertrag abschließen. In diesem Fall leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass der Vermögenszuwachs, der während der gesamten Ehedauer angespart wurde, untereinander hälftig geteilt wird.
Gerade für Selbstständige ist bei einer Scheidung ohne Ehevertrag dann oft gleich die gesamte Existenz des Unternehmens gefährdet. Aber auch für Ehegatten, die während der Ehe die gemeinsamen Kinder großgezogen haben und beruflich zurückgesteckt haben, kann ein Ehevertrag vorteilhaft sein.
(k)ein Ehevertrag ist auch (k)eine Lösung
Bei genauerer Betrachtung ist ein Ehevertrag alles andere als unromantisch. Ein Ehevertrag ist nicht gleich bedeutend damit, dass man Zweifel am Bestand der Ehe hat. Er ist ein wirksames Mittel, um die wirtschaftlichen Interessen von beiden Eheleuten abzusichern. Da Trennungsschmerz und verletzter Stolz immer schlechte Ratgeber sind, lohnt es sich, das Worst-case-Szenario der Trennung bereits durchzuspielen, wenn man sich noch liebt und versteht - dies führt erfahrungsgemäß zu gerechteren Lösungen für alle Beteiligten.
Und mal ehrlich, wenn man sich schon im Vorfeld der Hochzeit über alle möglichen Scheidungsfolgen geeinigt hat, ist der Gedanke doch eigentlich sehr beruhigend, dass man für alle Eventualitäten gewappnet ist und etwas "in der Hand hält".
Ein Ehevetrag kann auch noch im Laufe der intakten Ehe abgeschlossen werden.
Auch nach der erfolgten Trennung können die Ehegatten im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich alle Scheidungsfolgen regeln. Sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Ehevertrag abzuschließen, ist es ratsam, sich von Anfang an idealerweise von einem Fachwanwalt für Familienrecht ganz genau beraten zu lassen.
Ich informiere Sie gerne, wann für Sie ein Ehevertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist und entwerfe gerne für Sie passende Regelungen, die Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen. Der Vertrag muss dann anschließend nur noch von einem Notar beurkundet werden.