Kündigung
... und raus bist Du!
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und möchten gerne überprüfen lassen, ob diese auch wirksam ist? Oder möchten Sie in Erfahrung bringen, ob Ihnen aufgrund des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung zusteht?
In diesem Fall sollten Sie sich rasch an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, der mit Ihnen Ihre Möglichkeiten bespricht.
Kündigung - und nun?
Sobald Ihnen eine Kündigung in schriftlicher Form zugegangen ist, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Innerhalb von drei Tagen müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten zu verhindern.
Ein Rechtsanwalt kann innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung - auch wenn kein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt - alleine durch das Fristversäumnis geheilt und gilt automatisch als wirksam.
Ob in Ihrem Fall eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, prüfe ich gerne in einem Beratungsgespräch. In diesem kläre ich Sie ebenfalls über alle anfallenden Kosten auf. Vielleicht übernimmt aber auch Ihre Rechtsschutzversicherung die außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren?