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Vorstellungsgespräch

Kündigung

... und raus bist Du!

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und möchten gerne überprüfen lassen, ob diese auch wirksam ist? Oder möchten Sie in Erfahrung bringen, ob Ihnen aufgrund des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung zusteht?
In diesem Fall sollten Sie sich rasch an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeits­recht wenden, der mit Ihnen Ihre Möglich­keiten bespricht.


Kündigung - und nun?


Sobald Ihnen eine Kündigung in schrift­licher Form zugegangen ist, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Innerhalb von drei Tagen müssen Sie sich bei der Arbeits­agentur arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten zu verhindern.
Ein Rechtsanwalt kann innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung - auch wenn kein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt - alleine durch das Fristversäumnis geheilt und gilt automatisch als wirksam.

Hilfe bei Kündigung | Rechtsanwältin Stefanie Gundel


Ob in Ihrem Fall eine Kündigungs­schutz­klage sinnvoll ist, prüfe ich gerne in einem Beratungsgespräch. In diesem kläre ich Sie ebenfalls über alle anfallenden Kosten auf. Vielleicht übernimmt aber auch Ihre Rechtsschutzversicherung die außer­gericht­lichen und gerichtlichen Gebühren?

Jetzt Kontakt aufnehmen

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