OLG Braunschweig, Az.: 2 UF 88/20
In normalen Zeiten sind Urlaube und Flugreisen mit dem gemeinsamen Kind innerhalb des europäischen Auslands bei getrennt lebenden Elternteilen keine wichtigen Entscheidungen, sodass jeder Elternteil seinen Urlaub und die Flugreise grundsätzlich alleine bestimmen kann, solange keine Gefahren für das Kind bestehen.
Anders ist dies jedoch nun während der Corona-Pandemie. Die Flugreise ist in dieser Zeit keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr und bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils.
Sachverhalt:
Die Kindsmutter hatte in den Sommerferien mit beiden gemeinsamen Kindern eine Reise nach Mallorca gebucht. Der Kindsvater war mit diesem Urlaub nicht einverstanden. Gibt es außergerichtlich keine Einigung zwischen den Eltern, kann das Familiengericht in solchen Fällen auf Antrag eines Elternteils die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.
Nach Auffassung des Gerichts ist eine Flugreise mit Kindern derzeit eine Entscheidung, die beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam treffen müssen.
Gründe:
Dies gilt unabhängig davon, ob für das Land eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder nicht. Die Gefahren für das Kind sieht das Gericht allein schon darin begründet, dass eine Ansteckungsgefahr auf Flugreisen nicht auszuschließen ist, dass der Rückflug nicht garantiert werden kann und eine längere Quarantäne oder ein Festsitzen im Ausland für das Wohl des Kindes sehr belastend sein können.
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