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Keine Aussetzung des Umgangs wegen Corona-Pandemie

OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 1372

Umgangsrecht, Corona-Pandemie


Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen.


Sachverhalt:


Nach der Trennung der nicht miteinander verheirateten Eltern, lebte das Kind bei der Kindsmutter. Diese hatte auch das alleinige Sorgerecht inne. Die Umgänge des Kindsvaters fanden fast ausschließlich im Beisein der Kindsmutter statt.

Gegen die Entscheidung des Familiengerichts, den Umgang des Kindsvaters auszuweiten, legte die Kindsmutter Beschwerde ein mit der Begründung, dass die Corona-Pandemie einen ausgeweiteten Umgangskontakt nicht zuließe.


Das OLG Braunschweig entschied daraufhin, dass die Corona-Pandemie eine Aussetzung des Umgangs nicht rechtfertige.


Gründe:


Dass der Kindsvater keinen gemeinsamen Haushalt angehört ändert daran nichts. Zwar wies die Bundesregierung während des Lockdowns auch die Bevölkerung an, ihre sozialen Kontakte auf das nötigste Minimum zu beschränken. Gerade der Umgangskontakt zwischen Kind und getrenntlebendem Elternteil gehört jedoch zu diesem Minimum und ist absolut notwendig.


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